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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen



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§1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im

Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des

öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.


2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst

bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich

zugestimmt wird.

 

§2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:

1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten

Flächenzusammenstellung,


2. das genaue Tätigkeitsverzeichnis.

 


§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden

Leistungen leistungs-, fach und fristgerecht auszuführen. Im falle einer nicht

vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine

angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht

fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus

dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden.

 

2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei,

zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das

Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht.

 

 

3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen

Maschinen, Geräte, Reinigungs, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nicht

anders vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm),

den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des

Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen

stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.

 

 

4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach und Bearbeitungsschäden

(eventuelle Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich

durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob

fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für  leicht fahrlässig

verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung über die nachgewiesene

Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Schäden werden dem

Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber nach max. 5. Tagen, mithin ohne

schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht

unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

 

5. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu

reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Gründstück gefunden werden,

unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm

bezeichneten Stelle abzugeben.

 

6. Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der

gesetzlichen Unfallversicherung.

 

 

§ 4 Zusätzliche Leistungen


Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie

Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere

Renovierungsarbeiten, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

 


§ 5 Auftragserfüllung/Abnahme


Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und

abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5

Werktagen begründete Einwendungen erhebt.

 


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis auszuweisen.

 
2. Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und

Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks

ermittelt. Die Flächenaufstellung ist für beide Seiten rechtsverbindlich, sofern nicht

innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Beanstandungen schriftlich

abgegeben werden. Bei Beanstandungen sind die Flächen gemeinsam neu

aufzunehmen und die Änderungen bekannt zu geben. Sie gelten von Vertragsbeginn an.

 

3. Dauernde oder Vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der

Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor

Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der

geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.

 

4. Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten

rechtsverbindlich.

 

5. Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann

der Auftragnehmer die Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die

Preiserhöhung mit Wirksamwerden der Tariflohnerhöhungen.

 


§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt zu dem auf der Vorderseite angegebenen Zeitpunkt in Kraft und

läuft auf bei Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmter Dauer. Ist nichts anderes

vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum ende eines Quartals. Die

Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen

Werkvertragsregelungen unberührt.

 

 

§ 8 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte anzuwerben.

§ 9 Änderungen des Vertrages / Schriftform
Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich

wesentlich verändern, kann der Vertag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer

gekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 10 Zahlungsbedingungen / Verzug
1. Rechnungen sind brutto ohne Abzug innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt zahlbar.

Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart.

 

 

 

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